Die Bundesregierung hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie würde Geheimniskrämerei um die juristische Beurteilung der von ihr geplanten Verlängerung der Akw-Laufzeiten betreiben. "Es gibt keine Geheimhaltungsabsicht", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert dazu am Freitag in Berlin. Seibert kündigte an, die rechtliche Herleitung für die Auffassung der Regierung, dass die geplante Änderung des Atomgesetzes nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, werde nach dem Kabinettsbeschluss über die Neuregelung am Dienstag schriftlich als Teil der Gesetzesbegründung öffentlich gemacht.