Ein Richter in Malawi hat US-Popdiva Madonna im Prozess um von ihrer Stiftung ausgesprochene Kündigungen eine Abfuhr erteilt. Ein Antrag der Anwälte Madonnas auf Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung der Stiftung wurde von Richter Jack Nriva am Dienstag zurückgewiesen. Angesichts der von den Klägern vorgebrachten Vorwürfe solle der Prozess gegen Madonnas Stiftung "Raising Malawi" fortgesetzt werden. Es wäre "voreilig, den Klägern das Recht zu verweigern, gegen die Stiftung vorzugehen", erklärte Nriva.