Die Tätowierung eines Ponys mit dem Logo der Rockband "Rolling Stones" verstößt gegen das Tierschutzrecht. Das Gesetz verbiete es, einem Tier "ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen", befand das Verwaltungsgericht Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss. (Az.: 1 L 481/10)