2. September 2010, 15:06 Uhr
Satellitenfahndung in Deutschland ist rechtens
Die Überwachung von Terrorverdächtigen in Deutschland mit dem Satellitenortungssystem GPS ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte rechtmäßig.
Die Überwachung von Terrorverdächtigen in Deutschland mit dem Satellitenortungssystem GPS ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte rechtmäßig. Die Straßburger Richter wiesen damit am Donnerstag die Klage des früheren Linksextremisten Bernhard Uzun ab und bestätigten eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005. Uzun sah in seiner Beobachtung mit GPS in den 90er Jahren eine Verletzung des Rechts auf Privatleben, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.