Unzulässige Schleichwerbung im Fernsehen kann auch dann vorliegen, wenn dafür kein Geld geflossen ist. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil zu einem Streit in Griechenland klar. Zur Begründung verwies der EuGH auf den Verbraucherschutz. (Az: C-52/10)