Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz sollten sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) melden, um Nachteile bei der Rente zu vermeiden. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund am Dienstag in Berlin mitteilte, kann die Zeit der Ausbildungsplatz-Suche auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld für auf die spätere Rentenversicherung angerechnet werden. Die Regelung gilt auch für junge Menschen ohne Schulabschluss.



