In einem bundesweit beachteten Diskriminierungsstreit beim Musikriesen Sony hat eine klagende Abteilungsleiterin in dritter Runde einen Erfolg verbucht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin sprach ihr am Dienstag eine Entschädigung "im unteren fünfstelligen Bereich" zu. Es sei davon auszugehen, dass sie wegen ihrer Schwangerschaft nicht befördert wurde. (AZ: 3 Sa 917/11)