. .
News am 30.05.2012
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
21. Januar 2011, 15:39 Uhr

Kündigung des Hausarztvertrages in Bayern war rechtens

Das Sozialgericht München hat gesprochen: Die fristlose Kündigung des Hausarztvertrages in Bayern durch die AOK war rechtmäßig.

Die Kündigung des Hausarztvertrages in Bayern durch die AOK war rechtmäßig. Das entschied das Sozialgericht München am Freitag und wies damit die Klage des Bayerischen Hausärzteverbandes zurück, der die fristlose Kündigung des Hausärztevertrages juristisch angefochten hatte, wie die "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe) berichtete. Durch die Androhung des kollektiven Systemausstiegs baute der Bayerische Hausärzteverband demnach laut Gericht eine "Drohkulisse" auf, mit der er unter anderem gegenüber der AOK eine bessere Vergütung durchsetzen wollte. Der Verband habe es dabei in Kauf genommen, dass die hausärztliche Versorgung in Bayern zumindest vorübergehend und teilweise nicht mehr sichergestellt gewesen wäre.

Der Konflikt zwischen Kassen und Hausärzten in Bayern besteht schon seit längerem. Im Dezember war ein vom Ärzteverband initiierter kollektiver Ausstieg der bayerischen Hausärzte aus dem Kassensystem an mangelnder Zustimmung gescheitert. Die Hausärzte wollten durch den angedrohten Ausstieg bessere Verträge mit den Krankenkassen erzwingen. Die AOK Bayern hatte als Konsequenz den Vertrag mit dem bayerischen Hausärzteverband fristlos gekündigt.

Laut Sozialgericht war der vom Bayerischen Hausärzteverband organisierte Aufruf zum kollektiven Zulassungsverzicht gesetzeswidrig. Die AOK sei berechtigt gewesen, wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen des Bayerischen Hausärzteverband den Versorgungsvertrag zum Ende vergangenen Jahres fristlos zu kündigen.

AFP
 
 
MEHR ZUM THEMA
powered by wefind WeFind