Die Sozialleistungen für Asylbewerber und weitere Flüchtlinge verstoßen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen das Grundgesetz und müssen neu berechnet werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, aus der die "Süddeutschen Zeitung" in ihrer Mittwochsausgabe zitierte. Die Höhe der üblichen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien "auf der Grundlage von Kostenschätzungen" bestimmt worden, heißt es demnach darin. Diese Art der Festsetzung entspreche "nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze vom Februar.