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News am 31.05.2012
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Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil in Inzest-Prozess ein

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil im sogenannten Inzestfall von Mittelfranken eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil im sogenannten Inzestfall von Mittelfranken eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Dienstag mit. Das Gericht hatte am Montag den Vorwurf des hundertfachen Missbrauchs gegen einen 69-Jährigen fallengelassen, der jahrelang Sex mit seiner Tochter gehabt hatte und mit dieser drei Kinder zeugte. Die Richter verurteilten den Mann lediglich wegen Beischlafs unter Verwandten sowie Nötigung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.

AFP