. .
News am 31.05.2012
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte

Stadt darf auch bei abgebrochenem Abschleppen übliche Gebühr erheben

Selbst wenn ein Autofahrer seinen Wagen vor dem Abschleppen selbst wegfährt, muss er neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch die städtischen Verwaltungsgebühren in voller Höhe zahlen.

Selbst wenn ein Autofahrer seinen Wagen vor dem Abschleppen selbst wegfährt, muss er neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch die städtischen Verwaltungsgebühren in voller Höhe zahlen. Die Stadt darf auch bei einem abgebrochenen Abschleppvorgang die übliche Regelgebühr erheben, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand unterscheide sich im Ergebnis nicht von demjenigen beim "normalen" Abschleppen. (Az. 7 K 2213/09)

AFP
 
 
Verwandte Fragen

Sie kennen die Antwort? Beantworten Sie die Frage hier oder senden Sie selber eine Frage