Selbst wenn ein Autofahrer seinen Wagen vor dem Abschleppen selbst wegfährt, muss er neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch die städtischen Verwaltungsgebühren in voller Höhe zahlen. Die Stadt darf auch bei einem abgebrochenen Abschleppvorgang die übliche Regelgebühr erheben, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand unterscheide sich im Ergebnis nicht von demjenigen beim "normalen" Abschleppen. (Az. 7 K 2213/09)