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News am 31.05.2012
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7. Februar 2012, 18:48 Uhr

Steuerbetrug in Millionenhöhe wird mit Haft bestraft

Steuerbetrug in Millionenhöhe muss in der Regel mit Gefängnis bestraft werden.

Steuerbetrug in Millionenhöhe muss in der Regel mit Gefängnis bestraft werden. Eine Bewährungsstrafe kommt dann nur noch in Ausnahmefällen in Betracht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Er hob damit ein Urteil des Landgerichts Augsburg als zu milde auf.

Der Angeklagte war Geschäftsführer einer GmbH. Beim Verkauf dieser Firma war er auch vermittelnd tätig. Hierfür erhielt er vom Käufer Aktien im Wert von 3,7 Millionen Euro, die er dem Finanzamt als angeblicher Verkaufserlös deklarierte. Dadurch erreichte er eine um 890.000 Euro geringere Besteuerung. Von der Käuferfirma erhielt er später Geschäftsführerlohn und veranlasste, dass dieser als "Schenkungen" an seine Ehefrau und seine Kinder ausgezahlt wird. Dadurch verkürzte er seine Steuern nochmals um 240.000 Euro.

Wegen Steuerbetrugs in Höhe von insgesamt über 1,1 Millionen Euro verurteilte das Landgericht Augsburg den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der BGH dieses Urteil nun als rechtsfehlerhaft und zu milde auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts soll nun neu über den Fall entscheiden.

Bei seinem ersten Urteil habe sich das Landgericht offenbar von dem Ziel leiten lassen, eine Gesamtstrafe von zwei Jahren nicht zu überschreiten, um die Strafe zur Bewährung aussetzen zu können, rügten die Karlsruher Richter. Nach den Wertungen des Gesetzgebers komme bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe eine Bewährungsstrafe aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn "gewichtige Milderungsgründe" vorliegen.

Rechtsfehlerhaft habe das Landgericht das angebliche Fehlen strafverschärfender Umstände mildernd angerechnet. Verschärfende Umstände seien dagegen unberücksichtigt geblieben. So habe der Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater manipulierte Unterlagen erstellt.

Im Fall eines Anwalts hatte der BGH im Juli 2011 eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten als angemessen bestätigt. Der Anwalt hatte ebenfalls Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen. Nach dem Scheitern einer Verfassungsbeschwerde hatte der Anwalt am Montag seine Haft in der osthessischen Justizvollzugsanstalt Hünfeld angetreten.

AFP
 
 
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