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6. Mai 2011, 15:07 Uhr

EU-Länder sind sich uneins über Sanktionen gegen Präsident Assad

Die EU-Diplomaten diskutieren über Strafmaßnahmen gegen Präsident Baschar el Assad und rund 15 weitere Führungsangehörige. Die Entscheidung muss von den 27 Mitgliedsstaaten einstimmig getroffen werden.

Die EU-Länder sind sich Diplomatenangaben zufolge uneins, ob angesichts der Unterdrückung von Demonstranten in Syrien auch Präsident Baschar el Assad mit Sanktionen belegt werden soll. Eine Liste mit Vertretern der Führung in Damaskus, die mit Einreiseverboten und Vermögenssperren belegt werden sollen, stand auf der Tagesordnung für ein Treffen der EU-Botschafter am Freitagnachmittag in Brüssel, wie ein EU-Diplomat der Nachrichtenagentur AFP sagte. Diskutiert werden demnach rund 15 Namen von Führungsangehörigen, die von den Strafmaßnahmen getroffen werden könnten. "Ein Punkt ist aber noch offen: die Listung von Baschar el Assad", fügte der Diplomat hinzu.

Die EU-Länder hatten sich am vergangenen Freitag auf Botschafterebene grundsätzlich auf Sanktionen gegen die Führung in Damaskus geeinigt. Geplant sind neben gezielten Strafmaßnahmen gegen die Verantwortlichen für das gewaltsame Vorgehen gegen die Protestbewegung in dem arabischen Land unter anderem ein Embargo für Waffen und andere Güter, die zur Repression der Bevölkerung genutzt werden können, sowie das Zurücktreten seitens der EU von einem bereits auf Eis liegenden Assoziierungsabkommen mit Syrien.

Während manche Länder dem Diplomaten zufolge fürchten, dass durch Sanktionen gegen Assad jegliche Möglichkeit zur Verhandlung mit der Regierung in Damaskus verloren gehen könnte, spricht sich etwa Frankreich entschieden für ein Vorgehen gegen den syrischen Präsidenten aus. Die Entscheidung muss von den 27 Mitgliedsstaaten einstimmig getroffen werden.

"Wir haben die Erwartung, dass es bei dem Treffen der Botschafter eine endgültige Einigung auf die Listung und den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Sanktionen erzielt wird", sagte ein weiterer EU-Diplomat. Im besten Falle könnten die Strafmaßnahmen "Anfang oder eher Mitte der kommenden Woche" gültig werden.

AFP