Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die über fünf Tage dauernde Ingewahrsamnahme von zwei jungen Männern im Vorfeld der Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm als rechtswidrig gerügt. Ein so langer Freiheitsentzug sei nicht gerechtfertigt gewesen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest. Deutschland wurde angewiesen, den 26 Jahre alten Klägern jeweils 3000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.