Der Rechtsstreit zwischen einem Grundbesitzer und überzeugten Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik geht in eine neue Runde: Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Mittwoch in Straßburg mitteilte, wurde der Fall an die Große Kammer verwiesen. Deren 17 Richter sollen das erstinstanzliche Urteil vom Januar überprüfen. Damals hatte eine kleine Kammer die Beschwerde des Deutschen abgewiesen.