Die von einem ehemaligen Anhänger der Baghwan-Sekte entwickelte sogenannte synergetische Therapie für die Behandlung psychischer Leiden darf ohne Heilpraktiker-Ausbildung nicht angewendet werden. Bei dieser Methode bestehe die Gefahr, dass etwa traumatisierte Menschen durch die Konfrontation mit belastenden Erinnerungen gesundheitlich geschädigt werden könnten, heißt es in einem am Mittwoch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der BGH bestätigte damit die Verurteilung einer Frau durch das Landgericht Frankfurt am Main wegen Ausübung unerlaubter Heilkunde. (Az.: 2 StR 580/10)