Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sämtliche Ermittlungen gegen die Fernsehmoderatorin Verona Pooth eingestellt - mangels Tatnachweises sowie in einem Fall nach Zahlung einer Auflage von 30. 000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sämtliche Ermittlungen gegen die Fernsehmoderatorin Verona Pooth eingestellt - mangels Tatnachweises sowie in einem Fall nach Zahlung einer Auflage von 30.000 Euro. Damit ist das Ermittlungsverfahren gegen die Entertainerin abgeschlossen, wie die Strafverfolger am Mittwoch mitteilten.
Pooth war unter anderem vorgeworfen worden, private Ausgaben aus dem Vermögen der Firma ihres Mannes Franjo Pooth bestritten zu haben. Mangels Tatnachweises ließ die Staatsanwaltschaft diesen Tatvorwurf ebenso fallen wie den Vorwurf, Verona Pooth habe Provisionszahlungen an ihren Manager unzulässig als Betriebsausgaben geltend gemacht.
In einem weiteren Ermittlungskomplex ging es um Spekulationserlöse im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich, die Pooth dem Finanzamt gegenüber nicht erklärt haben soll. Die Bewertung dieses Vorwurfs war nach übereinstimmenden Angaben von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bis zuletzt strittig. "Ungeachtet dessen hat sich Frau Pooth bereit erklärt, neben der Begleichung der Steuerschuld eine Geldauflage in Höhe von 30.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen", hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Durch Zahlung der Geldauflage werde das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt. "Es handelt sich hierbei nicht um eine Verurteilung", unterstrich die Behörde. Pooths Verteidigung wies ebenfalls darauf hin, eine Einstellung gegen Geldauflage beinhalte keinen Schuldvorwurf. Auch stelle die Geldauflage keine Geldstrafe dar und habe "keinen Strafcharakter".