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News am 14.02.2012
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UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland voll in Kraft

Mit rund 18-jähriger Verzögerung ist die UN-Kinderrechtskonvention am Donnerstag auch in Deutschland vollständig in Kraft gesetzt worden. Besonders Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft können in Zukunft auf eine bessere Behandlung hoffen

Mit rund 18-jähriger Verzögerung ist die UN-Kinderrechtskonvention am Donnerstag auch in Deutschland vollständig in Kraft gesetzt worden. Die Bundesrepublik übergab der UNO offiziell ein Schreiben, das die umstrittene deutsche Vorbehaltserklärung zu Teilen der Konvention zurücknimmt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Damit sei die von der Bundesregierung Anfang Mai beschlossene Entscheidung zur uneingeschränkten Anwendung des Dokuments offiziell rechtswirksam geworden.

Deutschland hatte die Kinderrechtskonvention 1992 nur mit Einschränkungen ratifiziert, die den Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen ab einem Alter von 16 Jahren betrafen. Darauf hatten mehrere Bundesländer bestanden. Diese sind in Deutschland für die Umsetzung des Ausländergesetzes und bestimmten Teilen des Asylverfahrengesetzes zuständig. Ihnen ging es unter anderem darum, dass schon 16- bis 18-Jährige rechtlich wie Erwachsene behandelt und etwa in Abschiebehaft genommen werden konnten. Nach eigenen Angaben war es der Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung von Anfang Mai aber gelungen, diese nun umzustimmen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) rief die Länder dazu auf, ihre Gesetzanwendungspraktiken nun "kritisch" zu überprüfen. "Kinder und minderjährige Flüchtlinge bis zum 18. Lebensjahr benötigen einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe", erklärte sie anlässlich der Übergabe des Schreibens an die Vereinten Nationen. Dabei gehe es besonders um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Aber auch bei der Auslegung und Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes sollten die Behörden der Länder das "besondere Schutzbedürfnis" von Minderjährigen etwa bei der medizinischen Versorgung berücksichtigen.

Kinderschutz- und Flüchtlingsorganisationen sowie Politiker von SPD und Grünen begrüßten die Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung als wichtigen Schritt, mahnten zugleich aber konkrete Schritte an. Die Bundesländer müssten nun die "rechtlichen und praktischen Konsequenzen" aus der Entscheidung ziehen, erklärte der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Strässer. Der Parlamentsgeschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, und deren Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Katja Dörner, forderten die Bundesregierung auf, das Aufenthalts- und Asylrecht anzupassen. Sie solle nicht den Bundesländern "den schwarzen Peter" zuschieben.

Die Flüchtlingsinitiative Pro Asyl forderte ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Gemeinden. "Jetzt sind Taten gefragt", erklärte Vorstand Heiko Kauffmann. Wenn die Rechte der Flüchtlingskinder im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Asylverfahrens oder der Sozialgesetzgebung nicht gewahrt würden, bleibe die Rücknahme des deutschen Vorbehalts nur "pure Symbolpolitik".

AFP
 
 
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