Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) bestätigt. Die bundesweit tätige Organisation sei wesensverwandt mit der nationalsozialistischen Hitlerjugend und wende sich gegen Demokratie und Verfassung, heißt es in einem am Mittwoch in Leipzig verkündeten Urteil. (Az: 6 A 4.09)