Die Verbraucherzentrale Sachsen hat dazu geraten, auch unberechtigten Zahlungsaufforderungen schriftlich zu widersprechen. Ansonsten drohe den Betroffenen ein Schufa-Eintrag, erklärte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Leipzig. Möglich sei dies als Folge einer kürzlich in Kraft getretenen Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Dadurch sei die Übermittlung personenenbezogener Daten an Auskunfteien zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.