Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz befassen.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz befassen. Dazu seien bereits Verfahren anhängig, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof der Zeitung "Welt am Sonntag". Auf die Frage, ob das Eintreten für den demokratischen Sozialismus verfassungsfeindlich sei, sagte Kirchhof: "Es kommt darauf an, was man darunter versteht." Das Grundgesetz lege kein Wirtschaftssystem fest, garantiere allerdings Grundrechte wie Unternehmerfreiheit oder Eigentumsfreiheit.
Mit Verwunderung reagierte Kirchhof auf die Ankündigung der CSU, einen Verbotsantrag gegen die Linkspartei zu prüfen: "Man liest die Zeitung und staunt", sagte Kirchhof. Zugleich erklärte er, er wolle den Verfassungsschutz nicht grundsätzlich in Frage stellen. "Es hat sicherlich Versäumnisse gegeben. Aber ich möchte keinen Staat, der sich blind macht", sagte er. "Es gibt Verfassungsfeinde, die man im Auge behalten muss." Er fügte hinzu, dass auch das Bundesverfassungsgericht ein Organ des Verfassungsschutzes sei, nur mit der Funktion eines Gerichts.
Im Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Linken beobachtet. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begründete die umstrittene Beobachtung unter anderem mit "linksextremistischen Tendenzen" in Teilen der Partei.