Die Bundeswehr wird wegen des verheerenden Luftangriffs am Kundus-Fluss in Afghanistan auf ein Disziplinarverfahren gegen den damals befehlshabenden Oberst Georg Klein verzichten.
Die Bundeswehr wird wegen des verheerenden Luftangriffs am Kundus-Fluss in Afghanistan auf ein Disziplinarverfahren gegen den damals befehlshabenden Oberst Georg Klein verzichten. Die Vorermittlungen nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, teilte das Pressezentrum des Heeres am Donnerstag mit. Im Rahmen der Vorermittlungen war geprüft worden, ob Klein mit seinem Handeln gegen die zum Zeitpunkt des Bombardements geltenden nationalen und internationalen Einsatzregeln verstoßen habe.
Wegen des Angriffs, bei dem es nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte gab, hatte auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen Klein ermittelt. Das Verfahren wurde am 16. April eingestellt; nach Auffassung des Gerichts verstieß Kleins Handeln nicht gegen das Völkerrecht oder das allgemeine Strafrecht. Die Soldaten könnten wegen der Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange dies im Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe, hatte die Bundesanwaltschaft diese Entscheidung begründet.