Das Kinderschutzgesetz, das die Betreuung bestimmter Neugeborener durch Familienhebammen ermöglichen soll, hat eine weitere Hürde genommen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat segnete am Mittwoch einen Kompromiss von Bund und Ländern ab, der in den kommenden beiden Jahren 30 beziehungsweise 45 Millionen Euro für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen vorsieht.