Die vierjährige Haftstrafe gegen den Stadtplan-Erben und früheren Internetunternehmer Alexander Falk wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung ist rechtskräftig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss und bestätigte die vom Landgericht Hamburg gegen Falk und weitere Mitangeklagte verhängten Strafen. (AZ: 1 StR 245/09)