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3. Mai 2011, 14:20 Uhr

EU-Kommission verlangt von Italien Erklärungen

Der Umgang mit Flüchtlingen aus Nordafrika wirft in der Europäischen Union weiter Fragen auf. Nachdem sich Italien und Frankreich über die Vergabe von Visa an Tunesier durch italienische Behörden gestritten hatten, fordert die EU-Kommission von beiden Ländern nun Erklärungen ihres Vorgehens.

Im Streit zwischen Italien und Frankreich über die Vergabe von Visa an Flüchtlinge aus Tunesien durch italienische Behörden hat die EU-Kommission beide Länder zu Stellungnahmen aufgefordert. Die Regierungen in Rom und Paris sollen ihr jeweiliges Handeln erläutern, wie ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Dienstag in Brüssel sagte. Die Kommission sandte Italien demnach bereits am vergangenen Freitag einen Brief mit Fragen zu dem Dekret, mit dem die Regierung in Rom die Vergabe von Visa an Tunesier erlaubt hatte. Frankreich wurde ebenfalls in einem Schreiben aufgerufen, Fragen zu Grenzkontrollen durch die Polizei erläutern.

Auslöser für den Konflikt zwischen Italien und Frankreich waren die politischen Umwälzungen in der südlichen Nachbarschaft der EU. Seit Beginn der Revolutionen in Nordafrika erreichten mehr als 25.000 Flüchtlinge die italienische Mittelmeerinsel Lampedusa, die meisten von ihnen Tunesier. Zwischen beiden Ländern war es zum Streit gekommen, als die italienischen Behörden den Tunesiern Visa ausstellten, mit denen sie in andere sogenannte Schengen-Länder weiterreisen dürfen. Viele der französischsprachigen Tunesier machten sich daraufhin auf den Weg nach Frankreich, woraufhin die Regierung in Paris einen Grenzübergang zu Italien schloss.

Die Regierung in Rom soll der Kommission dem Sprecher zufolge nun beispielsweise erläutern, nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien die Visa vergeben wurden. Italien soll zudem darlegen, wie die Nationalität und die Identität der Antragsteller geprüft wurden und ob dabei auf das Schengen-Informationssystems zurückgegriffen wurde. Die Kommission verlangt von Italien auch Angaben zur Anzahl der Antragsteller und der vergebenen Reiseerlaubnisse sowie zum geplanten Verfahren nach dem Ablauf ihrer Gültigkeit nach einem halben Jahr.

Frankreich muss Fragen zu den Polizeikontrollen im Grenzgebiet beantworten, etwa zu ihrer Häufigkeit, wie der Sprecher weiter erläuterte. Bei den Schreiben handle es sich aber nicht um erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens, stellte der Sprecher klar.

Als Folge des Streits um den Umgang mit den tunesischen Flüchtlingen hatten Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy und der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi in der vergangenen Woche nach einem Krisengipfel gemeinsam gefordert, zumindest zeitweilig wieder Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums zu ermöglichen. Sie plädierten dafür, das Schengen-Abkommen entsprechend zu ändern. Innenkommissarin Malmström will am Mittwoch Vorschläge zur EU-Flüchtlingspolitik machen, dazu gehören auch Präzisierungen zur Möglichkeit von Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums.

AFP
 
 
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