Die an Leukämie erkrankte frühere RAF-Terroristin Christa Eckes muss vorerst nicht in Beugehaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart setzte den Vollzug seiner Anordnung aus und verwies am Donnerstag auf ein ärztliches Attest, wonach die Beugehaft "eine besondere Härte" für Eckes sei. Die 60-Jährige sollte mit der Beugehaft zur Aussage im Verfahren gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Mittäterschaft beim Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 veranlasst werden.