Viele Hartz-IV-Empfänger, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, können noch rückwirkend einen Nachschlag für ihre Heizkosten geltend machen. Wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, müssen die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften auch für die Zeit vor Februar 2008 überhöhte Abzüge für die Warmwasseraufbereitung zurückzahlen. (Az: B 14 AS 61/09 R)