Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung der Beugehaft gegen Christa Eckes aufgehoben. Als Begründung nannten die Richter die schwere Leukämie-Erkrankung der ehemaligen RAF-Terroristin.

Eigentlich sollte die frühere RAF-Terroristin Christa Eckes mittels Beugehaft zur Aussage im Prozess gegen Verena Becker (2. v. r.) gedrängt werden. Ein unverhältnismäßiges Mittel, befand nun der BGH© Franziska Kraufmann/DPA
Die lebensbedrohlich erkrankte frühere RAF-Terroristin Christa Eckes muss endgültig keine Beugehaft mehr befürchten. Die vom Oberlandesgericht Stuttgart verhängte Anordnung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die an Leukämie leidende 60-Jährige sollte mit der Beugehaft zur Aussage im Verfahren gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Mittäterschaft beim Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 veranlasst werden.
Laut BGH kann der Blutkrebs von Eckes nur in einer spezialisierten Klinik behandelt werden. Bei einer Verlegung in ein Justizvollzugskrankenhaus sei "ernsthaft zu befürchten, dass die Zeugin ihr Leben einbüßen" könnte. Eckes war 1974 und erneut 1984 als Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF) verhaftet und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden.
Buback und zwei seiner Begleiter waren am 7. April 1977 von einem Kommando der RAF erschossen worden. Wer damals die tödlichen Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt. Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, geht davon aus, dass Becker die Todesschützin war und tritt in dem Stuttgarter Prozess als Nebenkläger auf.