Der Grundwehrdienst und der Zivildienst werden von neun auf sechs Monate verkürzt. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin das Wehrrechtsänderungsgesetz passieren. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst am 1. Juli antraten. Der Zivildienst kann künftig freiwillig um drei bis maximal sechs Monate verlängert werden.