Verkäufer auf der Internetplattform Ebay dürfen unmittelbar nach Auktionsende ein verkürztes Widerrufsrecht geltend machen. Das Versenden einer Widerrufsbelehrung per E-Mail direkt im Anschluss an eine Auktion ist laut Oberlandesgericht Hamm rechtzeitig, um eine auf 14 Tage verkürzte Widerrufsfrist auszulösen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Im konkreten Fall hatte ein Internethändler einen Testkäufer damit beauftragt, bei einem Konkurrenten einen Ring zu ersteigern. Der Verkäufer des Rings hatte den Kunden anschließend per E-Mail über die kurze Widerrufsfrist informiert.