Bundespräsident Christian Wulff bleibt trotz anderslautender Forderungen dabei, Detailfragen zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht öffentlich zu beantworten. Der Schriftverkehr und die Gespräche zwischen Anwälten und Dritten "fallen unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht", erklärte Wulffs Anwalt Gernot Lehr am Mittwoch in Bonn. "Eine Veröffentlichung der an uns gestellten Journalistenfragen würde das Recht der jeweils anfragenden Journalisten am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse oder -ziele verletzen." Deshalb könne der Schriftverkehr mit den Medienvertretern nicht veröffentlicht werden.