Im Rechtsstreit um die Auflösung des russischen Erdölkonzerns Yukos vor vier Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland weitgehend Recht gegeben. Moskau habe die gesetzlichen Vorgaben nicht missbraucht, um den Konzern zu zerstören, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Zugleich rügten sie allerdings Grundrechtsverletzungen bei den Steuerverfahren gegen Yukos und den damit zusammenhängenden Vollstreckungsverfahren. Zu der Schadenersatzforderung der Yukos-Rechtsvertreter, welche die Rekordsumme von 71 Milliarden Euro verlangt hatten, nahm der Gerichtshof zunächst nicht Stellung. Die Entscheidung darüber sei noch nicht reif, heißt es in dem Urteil.