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News am 31.05.2012
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Zehntausende Leiharbeiter können rückwirkend höhere Löhne verlangen

Zehntausende Leiharbeiter können auch rückwirkend höheren Lohn verlangen.

Zehntausende Leiharbeiter können auch rückwirkend höheren Lohn verlangen. Das geht aus den am Montag veröffentlichten schriftlichen Entscheidungsgründen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)" hervor. Umgekehrt müssen danach Leiharbeitsfirmen, die den CGZP-Tarif angewandt haben, mit Nachforderungen auch der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Milliardenhöhe rechnen. (Az: 1 ABR 19/10)

AFP