Zehntausende Leiharbeiter können auch rückwirkend höheren Lohn verlangen. Das geht aus den am Montag veröffentlichten schriftlichen Entscheidungsgründen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)" hervor. Umgekehrt müssen danach Leiharbeitsfirmen, die den CGZP-Tarif angewandt haben, mit Nachforderungen auch der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Milliardenhöhe rechnen. (Az: 1 ABR 19/10)