Für die Förderung von Holzpelletheizungen gelten neue Regeln: Hausbesitzer, die für ihre neue Heizung eine Förderung beantragen wollen, müssen gleichzeitig eine Umwälzpumpe einbauen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband am Dienstag in Berlin mit. Außerdem müsse der Besitzer dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das die Förderung erteilt, einen hydraulischen Abgleich nachweisen. Damit arbeite die Heizungsanlage effizienter. Einbau und Abgleich müssten von einem Fachbetrieb übernommen werden. Die neue Regelung gelte auch für Wärmepumpen und Solarkollektoranlagen. Sie ist seit dem 1. September in Kraft.