Lehrer und andere Arbeitnehmer, die nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen, können ihre Arbeitszimmer ab sofort steuerlich geltend machen. Dies gilt grundsätzlich, wenn ihnen der Arbeitgeber für diese Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit wurde die Reform des Steuergesetzes von 2007 für verfassungswidrig erklärt. Häusliche Arbeitszimmer können allerdings weiterhin nicht abgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz anbietet. (AZ: 2 BvL 13/09)