Im Rahmen der Terrorismusabwehr müssen sich auch Piloten mit alten Lizenzen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in zwei am Donnerstag in Leipzig verkündeten Urteilen. (Az: 3 C 20.20 und 24.10)
Im Rahmen der Terrorismusabwehr müssen sich auch Piloten mit alten Lizenzen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.