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News am 31.05.2012
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Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen der Terrorabwehr für alle Piloten

Im Rahmen der Terrorismusabwehr müssen sich auch Piloten mit alten Lizenzen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.

Im Rahmen der Terrorismusabwehr müssen sich auch Piloten mit alten Lizenzen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in zwei am Donnerstag in Leipzig verkündeten Urteilen. (Az: 3 C 20.20 und 24.10)

AFP