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News am 31.05.2012
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Zweierlei Maß bei kirchlichen Kündigungen unzulässig

Katholische Einrichtungen dürfen Arbeitnehmer wegen einer erneuten Heirat nur entlassen, wenn sie bei vergleichbaren Mitarbeitern einheitliche Maßstäbe anlegen.

Katholische Einrichtungen dürfen Arbeitnehmer wegen einer erneuten Heirat nur entlassen, wenn sie bei vergleichbaren Mitarbeitern einheitliche Maßstäbe anlegen. Uneinheitliches und inkonsequentes Vorgehen spreche gegen ein ernstliches Interesse der Kirche an der religiösen Loyalität ihrer Mitarbeiter, entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Es hob damit die Kündigung eines Chefarztes auf. (Az.: 2 AZR 543/10)

AFP
 
 
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