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Amos

Ab 1. April kann ich mein Cabrio wieder ausfahren. TÜV abgelaufen. Was tun?


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ANTWORTEN (4)
28.03.2013, 15:32 Uhr
 
bh_roth

Wieso erst am 1. April? Saisonkennzeichen? Dann machst du einen Termin, wenn dein Kennzeichen wieder gültig ist, und fährst auf dem direkten Wege zum TÜV / Dekra. Das ist zulässig. Ich mache bei so etwas sicherheitshalber einen Online-Termin, so kann ich einem übereifrigen Beamten zeigen, welchen Zweck die Fahrt hat.

Eine andere Möglichkeit ist, dass du dir Kurzzeitkennzeichen holst, oder eine rote Nummer von deinem befreundeten Autohändler.

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28.03.2013, 16:32 Uhr
 
Exxgast

Das sehe ich auch so. Die Terminbestätigung müsste reichen. Das schlimmste, was dir passieren kann, ist, daß du nach dem TÜV bei der Polizei eine Bestätigung oder das Auto mit der Prüfplakette vorzeigen mußt.

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28.03.2013, 18:45 Uhr
 
hphersel

Wenn der TÜV-Termin innerhalb der Stillegungszeit lag, muss der Wagen im ersten Monat zum TÜV, bei Dir also im April. Natürlich ist es besser, wenn Du bei einer Polizeikontrolle einen Termin vorweisen kannst. Angeblich musst Du einen Aufpreis bezahlen, aber die bisherige Rückdatierung ist vom Tisch; Du bekommst eine Plakette, die ganz offiziell bis 04/2015 gültig ist.

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29.03.2013, 09:57 Uhr
 
starmax

Fahrten zu TÜV und Zulassungsstelle auf direktem Weg sind ohne Zulassung mitversichert.

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