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Gast 31679

Ab wann bin ich kein Privat Verkäufer mehr ?

Mich versucht bei eBay ein Käufer zu erpressen weil ich die Ware (Obwohl einwandfrei !!!) nicht zurück nehme. Er will jetzt das Finanzamt einschalten wenn ich die Ware nicht zurücknehme !!

Ich Verkaufe als Privat habe aber rund 50 Auktionen im Monat. Bin ich jetzt weiter Privatverkäufer oder Gewerblicher Verkäufer ?

Kann mir jemand helfen ?

Gruß


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ANTWORTEN (5)
26.12.2011, 08:32 Uhr
 
Der_Denis

Es gibt leider keine Definition, ab wann gewerbliches handeln bei ebay beginnt. Entscheidend ist, ob du regelmäßi verkaufst, größere Mengen verkaufst, oder ob du eine Gewinerzielungsabsicht hast (bewusst günstig einkaufen und dann mit Gewinn verkaufen)

Gerichte entscheiden da schon unterschiedlich.

Aber 50 Auktionen im Monat, das sind 600 Auktionen pro Jahr. Das ist recht viel, für einen Privatverkäufer. Da solltest du dir wirklich überlegen, ob du deine Verkäufe reduzierst oder ob du dich als gewerblicher Verkäufer anmelden willst. 600 Verkäufe sind zu viel für Privat, da riskierst du wirklich mal von einem Anwalt abgemahnt zu werden.

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26.12.2011, 10:54 Uhr
 
Der_Denis

Warum kann man eigentlich nach dem Absenden seine Tippfehler nicht mehr korrigieren..., das stört mich jetzt wirklich.

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26.12.2011, 15:58 Uhr
 
spamonmass

gerichte entscheiden unterschiedlich. ich hab urteile gesehen, da waren 13 autktionen /monat schon ausrecihend, um als gewerblich eingestufgt zu werden.

das problem des internets ist, dass es überall ist, das heißt die kläger suchen sich die gerichte aus, die am günstigsten für sie entscheiden, und reichen dort klage ein.

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26.12.2011, 17:32 Uhr
 
mrsbigbang

Die Frage ist, was dir mehr Ärger macht: Die Ware zurückzunehmen oder dir einen Anwalt zu suchen und das Finanzamt im Nacken zu haben? Ich würde die Ware zurücknehmen, den Käufer für deine zukünftigen Auktionen sperren und dich mal in Ruhe von einem Juristen zu dem Thema beraten lassen. Das Finanzamt kann nämlich recht lange nachträglich Geld fordern.

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26.12.2011, 17:34 Uhr
 
mrsbigbang

Ach ja: Wenn du Ware zurücknehmen solltest, dann natürlich mit dem schriftlichen Hinweis, dass du das als Privatverkäufer aus reiner Kulanz machst und nicht dazu verpflichtet bist.

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