. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Lorenzoo

Ab wann gilt man als Anlieger in einer Straße? Wenn man dort wohnt oder auch wenn man jemanden besuchen möchte?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
08.09.2011, 17:23 Uhr
 
ing793

in beiden Fällen - siehe hier

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
08.09.2011, 17:26 Uhr
 
bifu70

Wenn du ein Grundstück erreichen willst, dass in der ansonsten gesperrten Straße liegt, bist du Anlieger. Ob du dort jemanden besuchen oder nur nen Brief einwerfen willst, ob du aussteigst oder im Vorbeifahren guckst, ob Licht ist, ist ganz egal.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
10.09.2011, 14:31 Uhr
 
UrsuZEN59

Ab dann, wenn dort ein Schild steht. Auf diesem Schild steht dann drauf Anleiger frei (das Schild ist rund, außen der Rand ist Rot und innen ist es Weiß). Wenn du aber jemanden in dieser Straße besuchen möchtest darfst du in die Straße reinfahren, auch wenn du selbst dort nicht wohnst.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
11.09.2011, 17:07 Uhr
 
apple_freak

Anliegre bist du, wenn du ein Anliegen hast. Dazu zählt auch der Besuch einer dort wohnenden Person. Das Anliegen muss mit der entsprechenden Straße zu tun haben. Wenden ist also kein Anliegen, das eine Durchfahrt erlauben würde. Auch ein Parkplatz, wenn du woanders hin willst reicht nicht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.09.2011, 18:22 Uhr
 
Max Schneider

Laut Aussage eines Polizisten gehört in diese Kategorie jeder der ein Anliegen hat. Mit anderen Worten, wenn Du dort jemanden besuchen willst dann kannst Du ohne weiteres dort entlangfahren. Persönlich finde ich dieses Verkehrsschild dann überflüssig. Aber es ist halt alles eine Auslegungsfrage.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.09.2011, 19:17 Uhr
 
Alex64

Das ist nicht überflüssig, nur falsch geschrieben.

Müsste eigentlich "Anlügerstrasse" heissen....

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN