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Alpen_Heid...

Ab wann ist man in Kuba voll strafmündig?


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ANTWORTEN (3)
25.12.2011, 22:19 Uhr
 
DirksenOft...

In Kuba fällt die volle Strafmündigkeit in den meisten Fällen mit dem 18. Lebensjahr zusammen, also der Volljährigkeit. Nur in besonderen Fällen gilt man erst ab dem 21. Lebensjahr als vollends strafmündig. Diese Regelung entspricht weitestgehend der in Deutschland üblichen Anwendung des Jugendstrafrechts bis zum 21. Lebensjahr.

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27.12.2011, 22:28 Uhr
 
Bernhae_Kl...

Die Strafmündigkeit von Jugendlichen wurde in Kuba 1979 von 12 Jahren auf 16 Jahre hoch gesetzt. Das bedeutet, dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr voll strafmündig sind. Damit stand Kuba bereits 1979 bereits in gegensätzlicher Position zu anderen Ländern auf der Welt. In Deutschland wurde beispielsweise diskutiert, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahr herab zu setzen. Weiterführende Informationen zum Thema Strafmündigkeit finden Sie hier: http://www.rsf.uni-greifswald.de/fileadmin/mediapool/lehrstuehle/duenkel/Entw_JKr_Europa.pdf

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30.12.2011, 10:44 Uhr
 
Stomas1

Obwohl in Kuba Jugendliche erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig sind, tritt die Strafmündigkeit bereits mit 16 Jahren in vollem Umfange in Kraft. In diesem Alter wird auf 16-jährige Straftäter folglich nicht mehr das Jugendstrafrecht sondern vielmehr das wesentlich strengere und mit deutlich längeren Freiheitsstrafen ausgestattete Erwachsenenstrafrecht angewandt. Diese Tatsache erklärt die kubanische Justiz mit der hohen Kriminalitätsrate besonders männlicher Heranwachsender, welcher man mit entsprechenden Maßnahmen gegenübertreten müsse.

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