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BBH028

Ab welchem Umfang sind Versteigerungen bei Ebay als unternehmerisch eingestuft?


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ANTWORTEN (5)
05.10.2011, 22:34 Uhr
 
starmax

Das entscheidest Du, nicht ebay. Aber sie geben Empfehlungen:

"Gewerbliches Mitgliedskonto

Wählen Sie „gewerblich“, wenn Sie

Artikel verkaufen, die Sie ausschließlich für den Weiterverkauf erworben haben.

Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf selbst hergestellt haben.

regelmäßig eine große Zahl von Artikeln verkaufen.

häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht gekauft haben, um sie selbst zu nutzen.

ein Verkaufsagent sind.

Artikel für eigene geschäftliche Zwecke kaufen."

Eine Einstufung desprivaten Kontos als gewerblich ist nicht rückgängig zu machen!

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06.10.2011, 00:07 Uhr
 
StechusKaktus

Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr eine selbständige, nachhaltige Betätigung ausgeführt wird, die darauf gerichtet ist Gewinn zu erzielen.

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06.10.2011, 13:27 Uhr
 
Mr.President

Wer mehr als 1000 Bewertungen bei Ebay hat, in einem Zeitraum von 12 Monaten, oder wer ständig mehr als 20 Versteigerungen laufen hat, ist steuertechnisch als Gewerbetreibender eingestuft und wenn das Finanzamt dies mitkriegt, dann bekommt man eine Aufforderung, die Gewerbeeinnahmen zu versteuern.

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08.10.2011, 15:06 Uhr
 
Johann Pfe...

Der Anbieter handelt gewerblich und ist damit Unternehmer, wenn er darauf abstellt, regelmäßige Einnahmen zu erzielen. Maßgebend sind die Gesamtumstände. Wer ständig Waren einstellt und Preise über den Selbstkosten erzielt, ist Gewerbetreibender. Eine klare Grenze gibt es nicht. Hinweise sind die Bezeichnung als Powerseller, viele Sterne und viele Waren gleichzeitig im Angebot.

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14.10.2011, 23:04 Uhr
 
Tobias Pohl

Bei Gebauchttware ist das eine fließende Grenze. Du kannst ja auch deinen Dachboden leerräumen und alles verkaufen. Wenn du aber Neuware verkaufst, oder Sachen kaufst um sie wieder zu verkaufen, dann gilt das sofort als unternehmerisch. Das muss vom ersten Tag an angemeldet werden.

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