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Trigger

Absage bei Einladung einfordern ?

Entspricht es eigentlich den guten Umgangsformen, in einer schriftlichen Einladung ausdrücklich darum zu bitten, auch eine eventuelle Absage mitzuteilen? (Die Bitte um Mitteilung einer Zusage ist m.E. legitim; ebenso kann man natürlich aus freien Stücken eine Absage mitteilen.)

Danke und Grüße !


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ANTWORTEN (4)
11.08.2010, 08:51 Uhr
 
wurzelkitt

Ja ist legitim, allerdings nicht direkt. Unter der Antwort hängt man das Kürzel uAwg (um Antwort wird gebeten) oder vornehmer RSVP (répondez s'il vous plaît). Beides schliesst ein, dass man in jedem Fall antwortet. Ich bezweifel aber, dass das noch größere Mengen der Bevölkerung verstehen, weder das eine noch das andere. Evtl hast du mit

Ey alder, sag an, was geht?

mehr Erfolg.

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11.08.2010, 08:53 Uhr
 
wurzelkitt

Es muss natürlich

...unter der Einladung...

heissen und nicht unter der Antwort.

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12.08.2010, 08:44 Uhr
 
tobix

Ich kenne es von Hochzeitseinladungen, dass man darum bittet, ggf. sogar bis zu einem bestimmten Termin, eine Zusage mit Personenanzahl zu schicken. Bei Hochzeiten natürlich wegen dem Sitzplan besonders wichtig, das sollte auch jeder nachvollziehen können.

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12.08.2010, 13:11 Uhr
 
LF313

Es ist auch legitim, wenn man es direkter anspricht und nicht nur wenn man diverse Kürzel benutzt - die glaube ich in der Tat kaum mehr jemand versteht.

MIt einem freundlichen Satz in dem um eine Zu- oder Absage ggf. zu einem bestimmten Termin gebeten wird, fühlt sich glaube ich niemand unhöflich behandelt. Man kann ja noch darunter schreiben, dass es aus planungstechnischen Gründen sehr wichtig wäre.

Grüße

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