Hallo, meine Familie hatte mal das von vor dem Nachnahmen! Wie bekomme ich es wieder zugesprochen?




Das dürfte problematisch werden, da der Adel 1918 per Gesetz abgeschafft wurde.
" In der folgenden Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Verfassung WRV) wurden am 11. August 1919 die „öffentlich-rechtliche(n) Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben."
Das "von" als Namensbestandteil existiert weiterhin, wird aber nachträglich nicht "verliehen". Trotzdem würde ich danach mal einen besonders geschulten Rechtsanwalt fragen.