



In einfachen Worten handelt es sich hier um die Einkommenssteuer von Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs. Der Gewinn der Gesellschaft ist vergleichbar mit dem Jahreseinkommen des Unternehmers zzgl. des Solidaritätszuschlages, welches dann versteuert wird. Diese sogenannte Gemeinschaftssteuer wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.




Wenn Du ein Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) hast, dann musst Du entsprechende Steuern abführen. Die sind quasi die Einkommensteuer einer GmbH und unterliegen dementsprechend dem Gewinn Deines Unternehmen. Dieser muss natürlich erst mal aus dem Überschuss Deiner Einnahmen und Ausgaben erzielt werden. Der Steuersatz liegt seit 2008 bei 15 Prozent.