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Dietann2

An welche Formen ist der Arbeitgeber gebunden, wenn er Abmahnungen erstellen will?


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ANTWORTEN (5)
09.04.2011, 23:47 Uhr
 
Bellicosa

Warum suchen Sie das nicht selbst ?http://lmgtfy.com/?q=form der abmahnung

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11.04.2011, 13:07 Uhr
 
jbbanne23

Hier hast du ein sehr gut formuliertes und kurz gehaltenes Muster: http://www.gruender-mv.de/service/downloads/personalfragen/stoerung/abmahnung/abmahnung.pdf. Man sollte den Mitarbeiter persönlich ansprechen, auf den Arbeitsvertrag pochen, seine Verfehlung anmerken und die Wichtigkeit einer ordentlichen Zukunft betonen.

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12.04.2011, 23:56 Uhr
 
Ingo Thomas

Der Arbeitgeber hat zwei verschiedene Möglichkeiten, wenn er einen Arbeitnehmer zu Recht abmahnen möchte - und beide sind zulässig. Erstens kann er es in schriftlicher Form und per Einschreiben tun. Zweitens kann er die Abmahnung auch mündlich aussprechen, wenn ein "Zeuge" anwesend ist.

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14.04.2011, 09:05 Uhr
 
ThaiLEAH

Eine Abmahnung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Zudem sollte eine Abmahnung aus Beweisgründen in jedem Fall entweder per Einschreiben verschickt werden oder man sollte sich die Übergabe des Einschreibens schriftlich vom Empfänger quittieren lassen.

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14.04.2011, 09:53 Uhr
 
Sixpence

ThaiLeah, du irrst. - Was ich nicht verstehe, das ist, warum manche Leute, nachdem schon richtige Antworten gegeben wurden, falsche nachschieben müssen. Wenn man keine Ahnung hat, lieber einfach mal die Klappe halten (nach Dieter Nuhr).

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