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Liam A

Angenommen, ich möchte eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Inwieweit darf der Versicherer meine Krankenakten einsehen?


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ANTWORTEN (4)
20.11.2011, 14:51 Uhr
 
tobix

Soweit Du es ihm erlaubst.

Wichtig zu wissen: Verschweigst Du Erkrankungen o.ä., dann kann es sein, dass im Schadensfall der Versicherer nicht zahlt.

Empfehlenswert ist es, gleichzeitig (!) mehrere Anträge bei verschiedenen Versicherern abzugeben und anschließend das beste Angebot (Preis, Ausschluss von Krankheiten etc.) auszuwählen. Gleichzeitig deshalb, weil gerne gefragt wird, ob Du schon abgelehnt wurdest.

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20.11.2011, 16:19 Uhr
 
ing793

in der Regel musst Du Arztbesuche der letzten fünf und Krankenhausaufenthalte der letzten zehn Jahre angeben (kann im Einzelfall abweichen). Es ist dringend empfohlen, nichts zu verschweigen (sonst zahlst Du die Beiträge und im Leistungsfall verweigert die Versicherung die Zahlung). Alle betroffenen Ärzte sind von der Schweigepflicht zu entbinden. Das brauchst Du nicht zu machen, aber dann wirst Du abgelehnt.

Der Empfehlung meines Vorredners, alle Anfragen GLEICHZEITIG zu stellen, kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen. Abgelehnte Anträge werden zentral gespeichert. Du brauchst noch nicht einmal gefragt zu werden, die Versicherung weiß das auch so.

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23.11.2011, 11:42 Uhr
 
Freddy1234

In solchen Fällen wird eine Befragung durchgeführt. Falls man die unehrlich beantwortet, hat man ein Problem, denn die Versicherung lässt sich nur abschließen, wenn man ihr erlaubt, beim Hausarzt nachzufragen, ob die Angaben stimmen. Wie viel man ihm erlaubt, steht mit im Vertrag, den man unterschreibt.

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24.11.2011, 11:54 Uhr
 
Eugen Schmidt

Hallo, soviel ich weiß, darf er das nicht ohne Deine Einwilligung. Mein Versicherer hat bei mir angefragt und ich hab ihm die Erlaubnis dazu erteilt. Ansonsten am Besten genau checken, was der versicherer in seinen Versicherungsbedingungen dazu schreibt.

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