Wenn ich mich krank melde rechnet mir mein Arbeitgeber nur 5 Stunden gut.
Es fehlen mir somit 3Std. pro K-Tag die ich nacharbeiten muß!
Wer kann mir eine konkrete Antwort geben !
Danke!




Hm, das mit der konkreten Antwort gestaltet sich schwierig. Jedenfalls solange Sie keine Frage stellen.




Möglichkeit A:
Sie sind teilzeitbeschäftigt, haben einen 25-Stundenvertrag, arbeiten aber nur drei Tage die Woche jeweils 8 1/3h. Dann beträgt Ihre durchschnittliche Arbeitszeit 5h und die rechnet der Arbeitgeber dann je Krankheitstag ab. Wobei er dann jeden Wochentag mitrechnen muss, auch die sonst arbeitsfreien Tage. Das wäre zulässig.
Möglichkeit B:
Sie sind vollzeitbeschäftigt, haben Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit von 5h. Da geht dann der Arbeitgeber davon aus, dass Sie an einem solchen Tag nicht mehr arbeiten als notwendig. Diese Sichtweise ist nicht zulässig.
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Bei einer Krankschreibung ist der Tag mit der durchschnittlichen regulären Arbeitszeit anzusetzen. Fahren Sie ständig Überstunden, dann auch inclusive dieser regelmäßigen Zusatzarbeit. Alles andere ist nicht zulässig




entgeltfortzahlung im krankheitsfall ist eine gesetzliche arbeitgeberpflicht. die höhe entspricht dem des zuvor gezahlten arbeitsentgeltes. theoretisch könntest du dich weigern, die zeit nachzuarbeiten und das vorenthaltene entgelt einklagen. dann wird allerdings das vertrauensverhältnis zum chef gestört.