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Gast 32142

Anrechnung der Arbeitszeit bei Krankmeldung

Wenn ich mich krank melde rechnet mir mein Arbeitgeber nur 5 Stunden gut.

Es fehlen mir somit 3Std. pro K-Tag die ich nacharbeiten muß!

Wer kann mir eine konkrete Antwort geben !

Danke!


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ANTWORTEN (3)
03.01.2012, 22:36 Uhr
 
smarik76

Hm, das mit der konkreten Antwort gestaltet sich schwierig. Jedenfalls solange Sie keine Frage stellen.

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03.01.2012, 22:57 Uhr
 
ing793

Möglichkeit A:

Sie sind teilzeitbeschäftigt, haben einen 25-Stundenvertrag, arbeiten aber nur drei Tage die Woche jeweils 8 1/3h. Dann beträgt Ihre durchschnittliche Arbeitszeit 5h und die rechnet der Arbeitgeber dann je Krankheitstag ab. Wobei er dann jeden Wochentag mitrechnen muss, auch die sonst arbeitsfreien Tage. Das wäre zulässig.

Möglichkeit B:

Sie sind vollzeitbeschäftigt, haben Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit von 5h. Da geht dann der Arbeitgeber davon aus, dass Sie an einem solchen Tag nicht mehr arbeiten als notwendig. Diese Sichtweise ist nicht zulässig.

-

Bei einer Krankschreibung ist der Tag mit der durchschnittlichen regulären Arbeitszeit anzusetzen. Fahren Sie ständig Überstunden, dann auch inclusive dieser regelmäßigen Zusatzarbeit. Alles andere ist nicht zulässig

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03.01.2012, 23:14 Uhr
 
serafine

entgeltfortzahlung im krankheitsfall ist eine gesetzliche arbeitgeberpflicht. die höhe entspricht dem des zuvor gezahlten arbeitsentgeltes. theoretisch könntest du dich weigern, die zeit nachzuarbeiten und das vorenthaltene entgelt einklagen. dann wird allerdings das vertrauensverhältnis zum chef gestört.

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