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Gast 23666

arbeitsamt

hallo ich habe da eine sehr schwierige frage meine freundin ist arbeitslos und hat eine 8 monate alte tochter. da meine freundin vor längere zeit ein erbe bekommen hat und es fest gelegt ist nicht dran kommt hat das arbeitsamt gemeint alle leistungen zu streichen bis sie das geld ausgegeben hat und darunter ist auch die krankenversicherung . da sie aber an das geld nicht dran kommt hat sie kein geld zum leben auser das kindergeld und bis dezember noch ihr muttergeld . was kann man da machen


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ANTWORTEN (6)
15.08.2011, 16:46 Uhr
 
Ingenius

So, deine Freundin ist arbeitslos. Aber du bist nicht einmal in der Lage, uns mitzuteilen, ob sie ALG I bekommen kann. Der Frage nach vermutlich nicht, aber die Arbeitsagentur (Arbeitsamt gibt es nicht mehr, auch gut zu wissen) geht davon aus, dass man an sein angelegtes Geld immer herankommen kann, auch wenn man 50% Verlust dabei macht, wie z.B. beim Rückkauf einer Lebensversicherung. Das ist denen egal.

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15.08.2011, 19:02 Uhr
 
starmax

Amt. Agentur oder JobCenter, ist doch schnurz.

Außerdem muß es sich um Hartz4 handeln, denn nur da ist nach SGBII eine Verwertbarkeit von Vermögen vorgesehen; und um die geht es.

Mit Hilfe des Rechtspflegers vom Amtsgericht würde ich einen "Antrag auf einstweilige Verfügung" gegen die Behörde loslassen, nach dem die Zahlung von Stütze wiederaufzunehmen oder zu zahlen ist. Alles weitere dann vor dem Sozialgericht (und immer vorusgesetzt, die Erbschaftstregelung ist wasserfest).

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15.08.2011, 22:56 Uhr
 
starmax

Hier gibt es Hilfe zu Fragen wie dieser.

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24.12.2011, 11:01 Uhr
 
Eivenhh

Leider ist ein erhaltenes Erbe als Vermögen bei den Ämtern anrechenbar. Ob fest angelegt oder bar bekommen. Hätte man z.b. über den Namen des Bruders, Onkels etc. anlegen sollen!! Sparbuch..... Dann klappt´s auch weiterhin mit dem Geld.... Auch Zuwendungen, bei Hartz iV auf´s eigene Konto wird angerechnet!!...

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24.12.2011, 11:10 Uhr
 
Eivenhh

Ausser bei ALG 1. Man könnte dennoch versuchen, mit dem Geldinstitut, Versicherung zu reden um an das Geld zu kommen. Hier wäre ein guter Anwalt zu empfehlen! Evtl. über Prozesskosten Hilfe. Kostet dann erst einmal nichts.

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24.12.2011, 12:56 Uhr
 
Alex64

Die Antwort eines anscheinend erfahrenen Schmarotzers ....

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