Nach der neuen Regelung können nun auch die Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden. Was ist , wenn man arbeitslos wird und die Bewerbungen etc. vom Arbeitszimmer aus schreibt? Können hier dann auch die Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden?




Eigentlich kann das Arbeitszimmer (übrigens auch nach alter Regelung) abgesetzt werden, wenn es beruflich genutzt wird. Wenn Sie arbeitslos sind, entfällt also diese Grundlage. Sie könnten beim Finanzamt natürlich darauf hinarbeiten, dass diese Kosten als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten anerkannt werden. Dies dürfte allerdings unter Umständen eine Einzelfallentscheidung werden. Also einfach mal Kosten angeben, Bescheid abwarten, eventuell Einspruch einlegen.... Viel Glück.